Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2483/07

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin H. -M. aus I. wird abgelehnt.

Gerichtsgebühren werden für das Prozesskosten-hilfebewilligungsverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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