Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 1237/07

Tenor

Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. -M. aus N. bewilligt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.


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