Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2778/07

Tenor

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Rügeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.


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