Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1377/07.NE

Tenor

Der Vollzug der Satzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB "F. Weg" der Stadt I. wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren 10 D 96/07.NE ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.


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