Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2082/06

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines vertretungsbereiten Rechtsanwalts für die Durchführung eines Verfahrens auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. März 2006 - 3 K 3866/04 - wird abgelehnt.


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