Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 273/07

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Januar 2007 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.


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