Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 1753/06.A

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. März 2006 wird im angefochtenen Umfang geändert:

Die Klage wird, soweit noch anhängig, abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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