Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 292/05

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 27. Mai 2002 und des Widerspruchsbescheides vom 12. März 2003 verpflichtet, seinen Bescheid vom 8. Oktober 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. November 1999 zurückzunehmen und dem Kläger für den Zeitraum vom 1. Oktober 1998 bis zum 31. August 1999 Blindengeld in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.