Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 E 745/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 12 K 2786/03 geführte Verfahren wird auf die Wertstufe bis 8.000,- EUR festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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