Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 E 503/07

Tenor

Nr. 1 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und der zur Vertretung bereite Rechtanwalt T. aus H. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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