Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 3064/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 847,75 Euro festgesetzt.


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