Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1523/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert in dem Beschwerdeverfahren 19 B 1523/07 wird unter Änderung der Wertfestsetzung erster Instanz für beide Rechtszüge auf jeweils 6.250 EUR festgesetzt.


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