Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1572/07

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und des Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 17. April 2007 werden zurückgewiesen.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte, wobei sie ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 12.250,- EUR festgesetzt.


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