Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 1/08

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 07. Dezember 2007 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- EUR festgesetzt.


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