Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2510/05

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Mai 2005 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 40.000 EUR festgesetzt.


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