Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2014/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. Dezember 2007 geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen Ziffern 1 bis 3 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 22. November 2007 10.040 F-07-307 wird angeordnet.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf jeweils 50.000 EUR festgesetzt.


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