Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 114/08

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren des ersten Rechtszuges auf 30.000,00 EUR und für das Beschwerdeverfahren auf 32.500,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.