Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2092/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Dezember 2007 geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen Nr. 1.b.) betreffend Ziffer 3.4.2 und Ziffer 7.6, Nrn. 2. und 3. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 27. November 2007 - 10.040-F-07-309 - wird angeordnet.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf jeweils 50.000,- EUR festgesetzt.


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