Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 4244/06

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 7. September 2006 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf 52.500,- EUR festgesetzt.


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