Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 34/08

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 20. Dezember 2007 ist wirkungslos.

Die Beigeladenen als Gesamtschuldner und die Antragsgegnerin tragen ihre außergerichtlichen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 7.500,- EUR festgesetzt.


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