Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 929/07

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 13. Februar 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000,00 EUR festgesetzt.


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