Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 1929/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller zu einem erneuten Prüfungsversuch des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorläufig zuzulassen.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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