Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 2111/07

Tenor

Die Beschwerde und die Anschlussbeschwerden werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen der Antragsteller neun Zehntel und der Antragsgegner und die Beigeladene je ein Zwanzigstel.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-- Euro festgesetzt.


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