Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 63/08

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 6. Februar 2008 werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das jeweilige Beschwerdeverfahren auf 3.750 EUR festgesetzt.


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