Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 70/08

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 6. Februar 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 EUR festgesetzt.


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