Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1074/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 2832/08 wird auch hinsichtlich der dem Beigeladenen erteilten 1. Nachtragsbaugenehmigung des Antragsgegners vom 19. Juni 2008 angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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