Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 280/07.PVB

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 1. wird festgestellt, dass der Beteiligte verpflichtet ist, für die Teilnahme der Antragsteller zu 2. und 3. an dem Grundseminar vom 25. bis 30. September 2005 in H.          pro Person insgesamt weitere 382,44 EUR zu bewilligen.

Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 2. und 3. wird der Beteiligte verpflichtet, die Antragsteller zu 2. und 3. von der Kostenforderung der ver.di b+b GmbH jeweils in Höhe von insgesamt weiteren 382,44 EUR freizustellen.

Im Übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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