Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 3089/07

Tenor

Der angefochtene Gerichtsbescheid wird geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 5. Juni 2007 und des Widerspruchsbescheides vom 16. Juli 2007 verpflichtet, der Klägerin ab dem 10. Mai 2007 bis zum 30. April 2008 Blindengeld in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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