Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2038/06

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1. zu 1/5 und die Klägerin zu 2. zu 4/5.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.651,90 Euro festgesetzt.


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