Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 3183/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Juli 2005 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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