Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 75/08

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22. Februar 2008 werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für die Beschwerdeverfahren auf jeweils 3.750,- EUR festgesetzt.


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