Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 E 386/08

Tenor

Die Streitwertfestsetzung wird geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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