Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 165/08

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. März 2008 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- EUR festgesetzt.


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