Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 947/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe zwischen mehr als 600,00 EUR bis 900,00 EUR festgesetzt.


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