Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 208/05

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 434,42 EUR festgesetzt.


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