Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 1444/08.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 8. April 2008 ergangene Urteil des Verwaltungsge-richts Düsseldorf wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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