Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 870/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, dem Antragsteller bis spätestens zum 25. Juni 2008 Gelegenheit zur Nachholung der mündlichen Prüfung im 4. Abiturfach Englisch zu geben und ihm den Prüfungstermin spätestens drei Tage vor dem Prüfungstag mitzuteilen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

Der Tenor des Beschlusses ist den Beteiligten vorab per Telefax zu übersenden.


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