Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 2792/06

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Die Klage wird - soweit sie nicht zurückgenommen worden ist - abgewiesen.

Der Kläger trägt unter Einbeziehung des rechtskräftig gewordenen Teils der Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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