Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 400/08.NE

Tenor

Der Vollzug des Bebauungsplans Nr. 112 "Kennwort: K. " - 11. Änderung - der Antragsgegnerin wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren 10 D 16/08.NE ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.


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