Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1712/06

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 08. März 2006 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme etwaiger beim Verwaltungsgericht Münster entstandener Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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