Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2957/07

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 13. September 2007 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der verwaltungsgerichtlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren in beiden Rechtszügen auf 15.000,00 EUR festgesetzt.


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