Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1158/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Monatsraten bewilligt und Rechtsanwalt L. aus G. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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