Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 538/08

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen trägt die Kosten des Be-schwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever-fahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.


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