Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 4034/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. September 2005 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 50.000,- Euro festgesetzt.


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