Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 2693/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.297,50 EUR festgesetzt.


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