Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1678/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der der Beigeladenen erteilte Bauvorbescheid des Beklagten vom 29. März 2005 und die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 14. Juni 2005, beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landrates des Kreises X. vom 27. Dezember 2005, werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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