Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1013/08

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. Juni 2008 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 100.000,-- Euro festgesetzt.


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