Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 1093/08

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2005 der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 4.000,-- Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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