Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 59/08

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ¬gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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