Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1208/08

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. Juli 2008 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.200,00 € festgesetzt.


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